Im Zuge der aktuellen Wirtschaftslage hat die Bundesregierung einige Maßnahmen entwickelt, durch welche Weiterbildungsmaßnahmen für Ihre Mitarbeiter über den Staat gefördert werden. Sprechen Sie uns an! Gerne geben wir Ihnen detailliertere Informationen. Eine Übersicht über alle Förderungsmaßnahmen können Sie sich hier als PDF runterladen.
Das Land NRW übernimmt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds die Hälfte der Weiterbildungskosten (maximal 500 Euro pro Bildungsscheck). Dieses ist für Mitarbeiter kleiner und mittlerer Unternehmen gedacht, die länger als zwei Jahre an keiner beruflichen Weiterbildung mehr teilgenommen haben. Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse für die berufliche Tätigkeit vermitteln. Die concada GmbH akzeptiert für alle Seminare und Lehrgänge Bildungsschecks. Beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW können Sie überprüfen, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen für einen Bildungsscheck erfüllt. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.esf.nrw.de.
Qualifizierungsschecks des Landes Hessen
Mit dem Förderinstrument "Qualifizierungsscheck" unterstützt das Land Hessen berufliche Weiterbildungsmaßnahmen von Mitarbeitern kleiner und mittlerer Unternehmen. Mit dem Scheck werden 50% der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro pro Person und Jahr gefördert. Die concada GmbH akzeptiert für alle Seminare und Lehrgänge den Qualifizierungsscheck des Landes Hessen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.qualifizierungsschecks.de.
Bildungsprämie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Seit dem 01. Dezember 2008 fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Weiterbildungsbereitschaft in Deutschland über das Instrument des Prämiengutscheins. Die Bildungsprämie wird im Rahmen der Fördermaßnahme Bildungsprämie ausgegeben, mit der die Bundesregierung mehr Erwerbstätige dafür gewinnen möchte, ihre Beschäftigungs-fähigkeit zu erhalten und zu verbessern, indem sie eine Maßnahme der beruflichen Weiterbildung absolvieren. Die Finanzierung des Prämiengutscheins wird über den Europäischen Sozialfonds (ESF) bereitgestellt. Der Prämiengutschein ist ein staatlicher Zuschuss zur Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen. Er ermöglicht die Ermäßigung der Kurs- und Prüfungsgebühren um maximal 50%, höchstens jedoch um 154 Euro. Voraussetzung für den Erhalt des Gutscheins ist, dass das zu versteuernde Jahreseinkommen nicht höher liegt als 20.000 Euro (bei Alleinstehenden) bzw. 40.000 Euro (für gemeinsam Veranlagte). Weitere Informationen und Adressen der Beratungsstellen erhalten Sie unter www.bildungspraemie.info.
Bildungsgutscheine der Arbeitsagenturen
Sofern die Teilnahme an einer Weiterbildung eine Wiedereingliederungsmaßnahme in den Arbeitsmarkt darstellt oder eine drohende Arbeitslosigkeit durch die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme abgewendet werden kann, geben die Agenturen für Arbeit Bildungsgutscheine heraus. Ebenso werden Weiterbildungen von Mitarbeitern, deren Firmen in Kurzarbeit gehen, gefördert. Die Bildungsgutscheine dürfen ausschließlich bei anerkannten Bildungsträgern der Agenturen für Arbeit eingelöst werden, die nach AZWV zertifziert sind. Die concada GmbH ist ebenfalls anerkannter Weiterbildungsträger der Agenturen für Arbeit. Deshalb können im Einzelfall Lehrgangsgebühren durch Bildungsgutscheine und WeGebAU gefördert werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.arbeitsagentur.de
Förderung des Güterkraftverkehrs
Bis zum 31. März des laufenden Jahres können Anträge zur Förderung bestimmter Aus- und Weiterbildungen beim Bundesamt für Güterverkehr eingereicht werden. Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftvekehr gemäß §1 GüKG durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen (zugelassenes Gesamtgewicht ab 12t) sind. Gefördert werden Maßnahmen der Sicherheit und der Umwelt sowie Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung bzw. der Qualifizierung und Beschäftigung. Dabei sind teilweise Zuschüsse der zuwendungsfähigen Kosten bis zu 70% möglich. Förderfähige allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen sind: Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten, Fachkundelehrgänge zur Entsorgungsfachbetriebe und zur Erlangung von Transportgenehmigungen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bag.de.
Meister BAföG
Mit dem von Bund und Ländern gemeinsam finanzierten Aufstiegsfortbildungsförderungs-gesetz (AFBG) - sog. "Meister-BAföG" - ist ein individueller Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsschluss vorbereitenden Lehrgängen, eingeführt worden. Ziel der individuellen Förderung nach diesem Gesetz ist es Teilnehmern an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Maßnahme und zum Lebensunterhalt finanziell zu unterstützen. Leistungen zum Lebensunterhalt werden gewährt, soweit die dafür erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.meister-bafoeg.info.