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Seminarbeschreibung
Zum Erhalt der Fachkunde ist von der IHK alle fünf Jahre eine Wiederholungsprüfung gefordert. Dieser Lehrgang vermittelt die Neuerungen im Gefahrgutrecht. Nach intensiver Vorbereitung findet am Ende der Schulung im Veranstaltungshotel die schriftliche Prüfung zur Verlängerung des EG-Schulungsnachweises vor der IHK zu Dortmund statt.
Themenschwerpunkte:
Allgemeiner Teil:
Gefahrgutbeauftragtenverordnung:
Prüfungsmodalitäten
Verkehrsträgerübergreifende Rechtsvorschriften
GGAV
Besonderer Teil Straßenverkehr:
GGVSE: §§ 1 bis 7
GGVSE: §§ 9 und 10, Anlagen 1 bis 3
ADR 2009: Systematik
ADR 2009: Teil 1: Kapitel 1.10 ADR – Security
ADR 2009: Teil 2: Gefahrgutklassen und Klassifizierung, Übungen/Beispiele
ADR 2009: Teil 3: Gefahrgutverzeichnis(se), Sondervorschriften und Freistellungen, Übungen/Beispiele/Anwendungen
ADR 2009: Teil 4:Umschließungsmittel: Verwendung
ADR 2009: Teil 5:Versand, Kennzeichnung, Bezettelung, Warntafeln, Dokumentation, Muster für Beförderungspapiere, Unfallmerkblätter
ADR 2009: Teil 6:Umschließungsmittel: Bau-/Prüfvorschriften
ADR 2009: Teil 7:Beförderung, Be-/Entladung, Handhabung, Muster für Checklisten/Anweisungen
ADR 2009: Teil 8: Fahrzeugbesetzung, Ausrüstung, Betrieb
ADR 2009: Teil 9:Fahrzeuge: Bau/Zulassung
RSE
ADR 2009:
Fallbeispiele: Versandstückbeförderung, Tankbeförderung, lose Schüttungen
Besonderer Teil Eisenbahnverkehr:
GGVSE: §8
RID 2009: Teile 1,2,3,4,5
ADR - RID: Unterschiede (Zusammenfassung)
Prüfung vor der IHK Dortmund im Hause des Hilton Hotels, Dortmund
(Die Prüfungsgebühr wird dem Teilnehmer direkt durch die IHK in Rechnung gestellt)
Gesetzlich gefordert zum Erhalt Ihrer Fachkunde (alle 5 Jahre)!
Auch als Inhouseschulung möglich!
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